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Klinisch-psychologische Behandlungen werden ab 2024 zur Kassenleistung

Ab dem 1. Jänner 2024 wird die klinisch-psychologische Behandlung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz aufgenommen. Damit haben alle versicherten Menschen in Österreich einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistungen.

Die Leistungen wurden bereits als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert. Die Kosten dafür sollen künftig von der Gesundheitskasse übernommen werden.

Eine langfristige Finanzierung ist allerdings noch ausständig und wird verhandelt.

Klinische Psycholog:innen sind studierte Psycholog:innen, die nach dem Studium eine Ausbildung zu klinischer Psychologie absolvieren. Sie sind unter anderem für Diagnostik zuständig. Sie erstellen auch Befunde, Gutachten und Zeugnisse.

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Nähere Informationen:

Berufsverband Österreichischer PsychologInnen

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